egobay Dienstleistungen

Haftung und AGB

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Es wird untersagt mit dem Namen „egobay-Dienstleistungen“ eigene Werbung zu verbreiten oder das Angebot dieser Seiten in irgendeiner Form zu kopieren

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme und zum Ausdruck dieser AGB aufgefordert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Leistungen vom egobay-Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder, Auftragserteilung per E-Mail oder die Unterschrift einer beauftragten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Hausbetreuung

2. egobay-Dienstleistungen und deren Mitarbeiter verpflichten sich die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und für den Erhalt des Inventar, Hausrates, Gebäude, Pflanzen und Tieren zu achten. Für fahrlässige bzw. nichtverschuldete Schäden übernimmt der egobay-Dienstleistungen und deren Mitarbeiter keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. 

3. egobay-Dienstleistungen und deren Mitarbeiter werden  keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewähren. Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen und werden nicht angefertigt. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel – nur bei grober Fahrlässigkeit –  kommt der Mitarbeiter von egobay-Dienstleistungen auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten.

4. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein (z.B. in einem abgeschlossenen Raum…), zur Absicherung für den Besitzer und für egobay-Dienstleistungen und deren Mitarbeiter vor Schadensersatzleistungen die sonst evtl. nicht widerlegt werden könnten, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen Zugang haben und erhalten! 

5. Zugang zu den anvertrauten Räumen haben während Abwesenheit nur der egobay-Dienstleistungen und deren Mitarbeiter. Sollten nachträglich Änderungen bei Zutrittsberechtigen Personen auftreten, sind alle Vertragsparteien verpflichtet dies unverzüglich zu melden.

Angebot und Vertragsabschluss

6. Die Angebote von egobay-Dienstleistungen sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag für einfache Leistungen kann mündlich erfolgen. Weitere Vereinbarungen bzw. im Preis enthaltene Leistungen bedürfen der schriftlichen Form und sind vom Auftraggeber wahrheitsgemäß anzugeben. Für falsche und falsch gemachte Angaben und deren daraus resultierenden Folgen übernimmt egobay-Dienstleistungen keinerlei Haftung.

7. Sollte ein gebuchter Termin der mündlich oder schriftlich gebucht wurde nicht mind. 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber abgesagt werden, so fallen die Kosten in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers an! 

Zahlungsbedigungen

8. Zahlungen haben sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu erfolgen sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Stornierung
Sollten gebuchte Dienstleistungen, die über längere Zeit laufen storniert werden, wird die gesamte Summe sofort fällig. 

Haftungsausschluss

10. egobay-Dienstleistungen haftet nicht für vom Auftraggeber falsch gemachter mündlicher und schriftlicher Angaben und daraus resultierenden Folgen. Die Richtigkeit der Angaben über das zu betreuende Objekt, ohne kriminellen oder gesetzwidrigen Hintergrund wird vom Auftraggeber/in durch seine/ihre Unterschrift/Zahlung bestätigt.
Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes ist gemeinsam vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene Schäden im Objekt festzustellen. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Unterzeichnung schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt.
Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Auftragnehmer anzuzeigen, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist der Auftragsnehmer von jeder Haftung befreit.

Schlussbestimmung

11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung oder gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. 

12. Gerichtsstand ist Berlin

 

Stand: 01.02.2018 Berlin